Versicherer müssen Schäden aus undichten Fugen an Duschen nicht mehr zahlen

Ungünstig für alle Gebäudebesitzer, aber nun ist es klar: Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2021 entschieden, dass Schäden aus Undichtigkeit von Fugen nicht mehr vom Sachversicherer getragen werden müssen. Eigentlich auch klar, denn das Leitungswasser ist bestimmungsgemäß an Armaturen oder Duschköpfen ausgetreten und danach wird es zu Reinigungs- und Planschwasser. Und dagegen sind Schäden typischerweise nicht versichert. Wir schauen daher nach, ob es alleinig die Fuge war, oder ob sich Undichtigkeiten am Leitungswassersystem als Ursache finden. Darüber hinaus erscheint es wichtig, Wartungsfugen zyklisch zu kontrollieren, was für den SchadenDienst24 eine Selbstverständlichkeit im Stammkundenservice ist. Das Urteil des BGH zu diesem Thema finden Sie unter dem AZ: IV ZR 236/20.

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